Bund, Kantone und Gemeinden: das dreistufige System der Schweiz
Der Föderalismus ist ein Grundprinzip der Schweiz: Die Staatsgewalt ist auf drei Ebenen verteilt - Bund, Kantone (26) und Gemeinden (ca. 2'131). Jede Ebene hat eigene Kompetenzen, eigene Steuern und eigene demokratische Institutionen. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben möglichst auf der untersten Ebene gelöst werden sollen. Nur was Gemeinden oder Kantone nicht selbst regeln können, wird auf die nächsthöhere Ebene delegiert.
Die Kantonsautonomie ist weitreichend: Kantone haben eigene Verfassungen, Parlamente, Regierungen und Gerichte. Sie regeln Bildung, Gesundheitswesen, Polizei und Steuern weitgehend selbstständig. Im Ständerat hat jeder Vollkanton 2 Sitze, jeder Halbkanton 1 Sitz (total 46). Halbkantone sind historisch geteilte Kantone wie Basel-Stadt/Basel-Landschaft und Ob-/Nidwalden. Graubünden ist flächenmässig der grösste Kanton, Zürich der bevölkerungsreichste.
Auch die Gemeinden geniessen Autonomie: Sie verwalten lokale Angelegenheiten wie Schule, Feuerwehr, Ortsplanung und Infrastruktur. In kleineren Gemeinden findet die Demokratie an der Gemeindeversammlung statt, wo Bürger direkt über Budget und Vorlagen abstimmen. Interkantonale Konkordate sind Vereinbarungen zwischen Kantonen zur Koordination gemeinsamer Politikbereiche (z.B. Bildung, Polizei) ohne Beteiligung des Bundes. Dieses föderale System garantiert die Vielfalt der Schweiz und ermöglicht massgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Regionen.
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